Sagistrasse 7
8545 Rickenbach ZH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgmeines
Die Stadelmann Software Solutions deckt mit ihrem vielfältigen Leistungsangebot breite Kundenbedürfnisse ab. Sie erbringt Dienstleistungen (etwa Beratung, Schulung, Support), entwickelt, ändert, erweitert und installiert Software, liefert Werke und Waren usw. Stadelmann Software Solutions und ihre Kunden stehen dabei in einem Rechtsverhältnis. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf dieses Verhältnis anwendbar und regeln dieses, soweit zwischen Stadelmann Software Solutions und dem Kunden nicht eine abweichende Vereinbarung in Schriftform (Art. 13 OR) getroffen wurde.
Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder Geschäftsbeziehungen mit Stadelmann Software Solutions akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB als verbindlich. Die AGB sind auf der Webseite von Stadelmann Software Solutions abrufbar und liegen ihren Offerten bei.
2. Vertragsverhandlungen
Die Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen in Broschüren, Inseraten, Webseiten und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen von Stadelmann Software Solutions hat ausschliesslich orientierenden Charakter und beinhaltet keine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen besteht keine Gewähr.
Die in den Offerten von Stadelmann Software Solutions genannten Preise verstehen sich rein netto (exkl. Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken und sind während 30 Tagen verbindlich.
Bezüglich Eigentums- und Urheberrechten an Offertunterlagen gilt Ziff. 6 dieser AGB.
3. Zahlungsbedigungen
Die Rechnungsstellung durch Stadelmann Software Solutions erfolgt nach erbrachter Leistung oder Lieferung oder periodisch. Die Zahlungsfrist beträgt in jedem Fall 30 Tage netto. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug.
Grundlage des Kaufpreises bildet der offerierte Preis, die offerierten Tarife und/oder Budgets. Erhöhen sich Preise für von Stadelmann Software Solutions eingekaufte Leistungen und Komponenten nach Vertragsabschluss, so unterliegt der Offertpreis einem entsprechenden Aufschlag. Bei auf unbestimmte oder längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (wie z.B. Wartung) können die massgeblichen Tarife jährlich angepasst werden.
Vorbehältlich seiner abweichenden schriftlichen Mitteilung ist der Kunde damit einverstanden, dass Stadelmann Software Solutions Informationen über die Zahlungsabwicklung an den Schweiz. Verband Creditreform weiterleitet und diese zur Prüfung der Bonität des Kunden verwendet werden.
4. Vergütungsmodalitäten
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungspesen sowie Gebühren und Material werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bei Warensendungen sind die Versand- und Transportkosten usw. vom Kunden zu tragen.
5. Beizug von Partnerfirmen
Je nach Projektumfang und Aufgabenstellung kann Stadelmann Software Solutions nach eigenem Ermessen Dienstleistungen von Partnerfirmen beziehen und diesen die Erfüllung einzelner Teilaufgaben übertragen.
Eigentums- und Urheberrechte
Wenn Stadelmann Software Solutions Software liefert, wird dem Kunden eine Lizenz nur zum eigenen Gebrauch erteilt. Er darf für sich eine Sicherungskopie erstellen, die Software aber ansonsten nicht vervielfältigen oder dekompilieren. Der Kunde darf die Software Dritten nicht zugänglich machen, zur Nutzung überlassen, verkaufen oder weiterlizenzieren.
Sämtliche durch Stadelmann Software Solutions erstellten Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Diagramme Offerten, Produktbeschreibungen, Protokolle und andere Dokumente bleiben alleiniges Eigentum von Stadelmann Software Solutions, die auch alle Urheberrechte daran behält. Werden solche Unterlagen dem Kunden übergeben, so darf er diese nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Sie sind auf erstes Verlangen unverzüglich zu retournieren.
7. Umgang mit Zugangsdaten
Verschiedene Dienste von Stadelmann Software Solutions benötigen zur Nutzung ein Kennwort und ein Passwort. Kunden, welche Kenn- und Passwörter erhalten, sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu treffen um diese geheim zu halten und zu verhinden, dass sie Dritten bekannt werden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen Stadelmann Software Solutions und ihren Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rickenbach ZH. Stadelmann Software Solutions kann zusätzlich die Gerichte am Sitz/Wohnsitz des Kunden anrufen.
Stand: Mai 2013